Preise & Honorar

Das Gutachten kostet Sie meist nichts – bringt Ihnen aber alles.

Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung. Und selbst wenn Sie das Honorar selbst tragen: Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihnen die maximale Entschädigung – ein Vielfaches der Kosten.

Ihr Vorteil

Ein Gutachten, das sich rechnet.

Die Versicherung möchte möglichst wenig auszahlen. Ein neutrales Schadensgutachten stellt sicher, dass jede Position lückenlos dokumentiert und beziffert wird – von der Reparatur bis zur merkantilen Wertminderung.

0 € Kostenrisiko

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung das Sachverständigenhonorar.

Höhere Auszahlung

Unabhängige Dokumentation aller Positionen führt in der Regel zu einer deutlich höheren Entschädigung.

100% neutral

Wir arbeiten ausschließlich im Interesse des Geschädigten – ohne Bindung an Versicherungen.

Versicherung zahlt in der Regel

Bei unverschuldeten Unfällen gehört das Sachverständigenhonorar zum ersatzpflichtigen Schaden – die gegnerische Haftpflicht übernimmt.

Höhere Schadenssumme

Ein unabhängiges Gutachten beziffert alle Positionen: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall. So schöpfen Sie Ihren Anspruch voll aus.

Kein Risiko für Sie

Die ermittelte Entschädigung übersteigt das Honorar in aller Regel deutlich. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.

Honorar im Überblick

Der genaue Betrag richtet sich nach Aufwand und Schadenumfang. Sprechen Sie uns an – die Ersteinschätzung ist kostenfrei.

Schadensgutachten

Individuelles Honorar
In der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen
  • Vollständige Schadensdokumentation
  • Reparaturkosten & Wertminderung
  • Beweissichere Fotos & Messungen
  • Kostenübernahme meist durch die gegnerische Versicherung
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Wertgutachten

Individuelles Honorar
Angabe nach kurzer Rücksprache
  • Markt- und Wiederbeschaffungswert
  • Für Verkauf, Kauf, Behörden, Nachlass
  • Nachvollziehbare Berechnungsgrundlage
  • Angebot nach kurzer Rücksprache
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Kaufberatung

Individuelles Honorar
Angabe je nach Aufwand
  • Technische Sichtprüfung vor Ort
  • Bewertung des aufgerufenen Preises
  • Papier- und Historien-Check
  • Empfehlung: kaufen / verhandeln / abraten
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Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen zählt das Honorar des Kfz-Sachverständigen zum ersatzpflichtigen Schaden – die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Kosten. Wir beraten Sie gerne unverbindlich vorab.
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