Ratgeber

Unfall – Was tun? Die wichtigsten Schritte im Überblick

Ein Verkehrsunfall passiert meist plötzlich und sorgt für Stress. Mit der richtigen Reihenfolge an Maßnahmen sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden vermeidbare Fehler.

Sofortmaßnahmen direkt nach dem Unfall

1. Unfallstelle absichern

Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, stellen Sie ein Warndreieck in ausreichendem Abstand auf und ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Sichern Sie die Unfallstelle so ab, dass keine weiteren Fahrzeuge gefährdet werden.

2. Erste Hilfe leisten und Rettungskräfte alarmieren

Prüfen Sie, ob Personen verletzt sind, und leisten Sie Erste Hilfe im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Bei Verletzten wählen Sie umgehend den Notruf. Auch bei reinen Sachschäden kann es sinnvoll sein, die Polizei zu verständigen, insbesondere wenn die Schuldfrage strittig ist oder erhebliche Schäden entstanden sind.

3. Unfallhergang dokumentieren

Fotografieren Sie die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge, Kennzeichen, Bremsspuren, Beschädigungen und die Verkehrssituation aus mehreren Perspektiven. Notieren Sie sich Namen, Anschrift und Kontaktdaten des Unfallgegners sowie eventueller Zeugen. Diese Aufnahmen sind später eine wichtige Grundlage für die Begutachtung und die Klärung der Schuldfrage.

Verhalten gegenüber dem Unfallgegner und der Polizei

Schildern Sie den Unfallhergang sachlich und wahrheitsgemäß, ohne vorschnell ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Die endgültige Bewertung der Haftungsfrage obliegt später den Versicherungen oder gegebenenfalls einem Gericht. Ein unüberlegtes „Das war meine Schuld“ am Unfallort kann die spätere Regulierung unnötig erschweren, selbst wenn sich im Nachhinein ein anderes Bild ergibt.

Wird die Polizei hinzugezogen, erhalten Sie in der Regel eine Unfallaufnahme mit Aktenzeichen, die für die spätere Schadensregulierung hilfreich ist. Bei Bagatellschäden mit eindeutiger und unstrittiger Schuldfrage kann auf die Polizei verzichtet werden, sofern beide Parteien einverstanden sind und die Unfalldaten gemeinsam schriftlich festgehalten werden.

Nach dem Unfall: Werkstatt, Gutachter und Versicherung

Fahrzeug nicht vorschnell reparieren lassen

Auch wenn der Wunsch groß ist, das Fahrzeug schnell wieder nutzen zu können: Lassen Sie es vor der Begutachtung durch einen Sachverständigen möglichst nicht reparieren oder verschrotten. Nur so lassen sich alle unfallbedingten Schäden lückenlos dokumentieren und gegenüber der Versicherung nachweisen.

Unabhängigen Gutachter beauftragen

Bei allen Schäden, die über einen reinen Bagatellschaden hinausgehen, empfiehlt sich die Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Dieser erfasst nicht nur die sichtbaren Reparaturkosten, sondern prüft auch Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Verbringungskosten, die in schnellen Kostenvoranschlägen häufig fehlen.

  • Unfallhergang und Beteiligte notieren, Fotos anfertigen
  • Polizei bei Bedarf hinzuziehen, insbesondere bei Personenschäden
  • Fahrzeug bis zur Begutachtung möglichst unverändert lassen
  • Unabhängigen Sachverständigen beauftragen statt Prüfdienst der Versicherung
  • Unfall zeitnah der eigenen und gegnerischen Versicherung melden

Versicherung informieren

Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Versicherung sowie, sofern bekannt, der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Legen Sie dabei die Kontaktdaten des Gutachters bei, damit dieser direkt mit der Versicherung kommunizieren kann.

Besonderheiten bei Wildunfällen und Fahrerflucht

Bei einem Wildunfall sollten Sie die Unfallstelle absichern, die Polizei informieren und sich möglichst eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, die für die Kaskoregulierung wichtig ist. Bei Fahrerflucht notieren Sie sich, sofern möglich, das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs sowie Zeugenaussagen und informieren umgehend die Polizei. In solchen Fällen ist eine zeitnahe Begutachtung besonders wichtig, um den Schaden beweissicher festzuhalten.

Häufige Fragen

+Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?

Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder Streit mit dem Unfallgegner ist die Polizei in der Regel sinnvoll hinzuzuziehen. Bei eindeutigen Bagatellschäden mit unstrittiger Schuldfrage kann eine Unfallmitteilung ausreichen.

+Was sollte ich am Unfallort keinesfalls tun?

Vermeiden Sie ein Schuldanerkenntnis vor Ort. Schildern Sie den Hergang sachlich und überlassen Sie die rechtliche Bewertung später der Versicherung oder einem Anwalt.

+Wann sollte ich einen Gutachter einschalten?

Bei allen Schäden, die über einen reinen Bagatellschaden hinausgehen, empfiehlt sich in der Regel die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen, um den Schaden vollständig zu dokumentieren.

+Darf ich das Fahrzeug vor der Begutachtung reparieren lassen?

Nein, das Fahrzeug sollte bis zur Besichtigung durch den Sachverständigen möglichst unverändert bleiben, damit alle Schäden nachvollziehbar dokumentiert werden können.

+Wie schnell muss ich den Unfall der Versicherung melden?

Eine zeitnahe Meldung innerhalb weniger Tage ist in der Regel sinnvoll, um Fristen zu wahren und die Regulierung nicht unnötig zu verzögern.

Warum Hammer-Gutachten?

  • Unabhängiger Kfz-Sachverständiger

    Keine Rahmenverträge mit Versicherern – wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag.

  • Kurzfristige Termine

    Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, auch abends und am Wochenende.

  • Vor-Ort-Service

    Wir kommen zu Ihnen: nach Hause, zur Werkstatt, zum Autohaus oder zum Unfallort.

  • Professionelle Schadenbewertung

    Herstellerbezogene Kalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert.

  • Schnelle Gutachtenerstellung

    Das fertige Gutachten liegt meist ein bis zwei Werktage nach der Besichtigung vor.

  • Persönliche Betreuung

    Ein fester Ansprechpartner – vom ersten Anruf bis zur Regulierung durch die Versicherung.

  • Einsatz im Raum Hamm und Umgebung

    Hamm, Werne, Ahlen, Bergkamen, Bönen, Kamen, Unna und Dortmund.

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