Ratgeber

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Viele Versicherungen bieten nach einem Unfall an, unkompliziert einen eigenen Prüfdienst zu schicken. Wir erklären, warum Sie darauf nicht angewiesen sind und welche Rechte Sie haben.

Das Recht auf freie Sachverständigenwahl

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte in Deutschland grundsätzlich das Recht, den Sachverständigen für die Begutachtung ihres Fahrzeugs frei zu wählen. Dieses Recht ergibt sich aus dem allgemeinen Schadensersatzrecht: Wer für einen Schaden aufkommen muss, hat dem Geschädigten grundsätzlich die Möglichkeit zu lassen, den Schaden durch eine Person seines Vertrauens feststellen zu lassen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen deshalb keinen bestimmten Gutachter oder Prüfdienst vorschreiben.

In der Praxis erleben wir dennoch häufig, dass Versicherungen unmittelbar nach der Schadensmeldung anbieten, einen eigenen Prüfdienst vorbeizuschicken. Das klingt zunächst bequem, ist aber aus Sicht des Geschädigten selten die beste Wahl, denn ein solcher Prüfdienst steht im Auftragsverhältnis zur Versicherung und nicht zu Ihnen.

Warum die Wahl des Gutachters wirtschaftlich relevant ist

Die Wahl des Sachverständigen entscheidet maßgeblich darüber, wie vollständig ein Schaden erfasst wird. Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert nicht nur die sichtbaren Reparaturkosten, sondern prüft auch Positionen wie die merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Verbringungskosten zu Fachwerkstätten. Diese Positionen werden in kurzen Prüfberichten von Versicherungsdienstleistern erfahrungsgemäß seltener vollständig berücksichtigt.

Typische Aussagen von Versicherungen – und was wirklich gilt

  • „Wir schicken Ihnen unseren Partner-Sachverständigen“ – Sie können dies ablehnen und einen eigenen Gutachter beauftragen.
  • „Das beschleunigt die Regulierung“ – ein unabhängiges Gutachten dauert in der Regel nicht wesentlich länger.
  • „Ein eigener Gutachter kostet Sie extra“ – bei unverschuldeten Unfällen trägt üblicherweise die gegnerische Versicherung das Honorar.
  • „Sie brauchen bei kleinen Schäden keinen Gutachter“ – das kann im Einzelfall stimmen, sollte aber fachlich geprüft werden.

Solche Formulierungen sind kein böswilliger Betrug, sondern schlicht wirtschaftliches Interesse der Versicherung: Ein eigener Prüfdienst neigt naturgemäß eher dazu, Schadenspositionen konservativ oder knapp zu bemessen. Als Geschädigter profitieren Sie hingegen von einer möglichst vollständigen und nachvollziehbaren Dokumentation.

So läuft die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters ab

1. Kontaktaufnahme

Melden Sie sich bei uns telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail. Wir klären in einem kurzen Gespräch, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt und wie dringend die Begutachtung ist.

2. Besichtigung

Wir kommen zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Unfallort und nehmen den Schaden vor Ort auf. Dabei erfassen wir Fahrzeugdaten, Vorschäden und alle unfallbedingten Beschädigungen strukturiert und fotografisch.

3. Gutachtenerstellung

Auf Basis der Besichtigung erstellen wir ein vollständiges Gutachten mit Reparaturkostenkalkulation, Wiederbeschaffungswert, Restwert und gegebenenfalls Wertminderung. Dieses senden wir Ihnen sowie auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt.

4. Durchsetzung gegenüber der Versicherung

Kürzt die Versicherung einzelne Positionen, unterstützen wir Sie mit einer fachlichen Stellungnahme. Sollte es zu weitergehenden Auseinandersetzungen kommen, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts, mit dem wir eng zusammenarbeiten.

Grenzen der freien Wahl

Die freie Wahl des Sachverständigen gilt in erster Linie bei eindeutigen Haftpflichtfällen mit klarer Schuldfrage. Bei Kaskoschäden, bei denen die eigene Versicherung leistet, sowie in Fällen mit ungeklärter Haftung kann die Ausgangslage abweichen. Auch bei Bagatellschäden, deren Reparaturkosten sehr gering ausfallen, kann ein einfacher Kostenvoranschlag anstelle eines vollständigen Gutachtens ausreichen. Wir beraten Sie hierzu ehrlich und ohne unnötigen Aufwand zu erzeugen.

Häufige Fragen

+Kann die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Nein, bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen grundsätzlich frei wählen. Ein Hinweis der Versicherung auf einen eigenen Prüfdienst ist unverbindlich.

+Was ist der Unterschied zwischen einem unabhängigen Gutachter und einem Prüfdienst der Versicherung?

Ein unabhängiger Gutachter wird von Ihnen beauftragt und arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. Ein Prüfdienst der Versicherung arbeitet im Auftrag und wirtschaftlichen Interesse des Versicherers.

+Verzögert die freie Wahl des Gutachters die Regulierung?

In der Regel nicht. Ein erfahrenes Sachverständigenbüro erstellt das Gutachten meist innerhalb weniger Werktage, sodass sich der Ablauf gegenüber einem versicherungseigenen Prüfdienst kaum verzögert.

+Gilt die freie Wahl auch bei Kaskoschäden?

Bei Kaskoschäden liegt die Beauftragung häufig zunächst bei der eigenen Versicherung. Sie können aber auch hier ein zusätzliches unabhängiges Gutachten einholen, wenn Sie die Einschätzung des Versicherers anzweifeln.

+Was mache ich, wenn die Versicherung Druck ausübt?

Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt und verweisen Sie auf Ihr Recht zur freien Sachverständigenwahl. Bei anhaltendem Druck kann eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt sinnvoll sein.

Warum Hammer-Gutachten?

  • Unabhängiger Kfz-Sachverständiger

    Keine Rahmenverträge mit Versicherern – wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag.

  • Kurzfristige Termine

    Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, auch abends und am Wochenende.

  • Vor-Ort-Service

    Wir kommen zu Ihnen: nach Hause, zur Werkstatt, zum Autohaus oder zum Unfallort.

  • Professionelle Schadenbewertung

    Herstellerbezogene Kalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert.

  • Schnelle Gutachtenerstellung

    Das fertige Gutachten liegt meist ein bis zwei Werktage nach der Besichtigung vor.

  • Persönliche Betreuung

    Ein fester Ansprechpartner – vom ersten Anruf bis zur Regulierung durch die Versicherung.

  • Einsatz im Raum Hamm und Umgebung

    Hamm, Werne, Ahlen, Bergkamen, Bönen, Kamen, Unna und Dortmund.

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Lassen Sie sich nicht auf einen Prüfdienst der Versicherung verweisen.

Beauftragen Sie Ihren eigenen unabhängigen Gutachter – wir sind kurzfristig für Sie da.

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