Ratgeber

Restwert nach einem Unfall erklärt

Beim Totalschaden entscheidet der Restwert maßgeblich über die Höhe Ihrer Entschädigung. Wir erklären, wie der Restwert ermittelt wird und worauf Sie beim Verkauf achten sollten.

Was ist der Restwert?

Der Restwert bezeichnet den Betrag, den ein unfallbeschädigtes Fahrzeug in seinem aktuellen, nicht reparierten Zustand am Markt noch erzielen kann. Er wird vor allem dann relevant, wenn im Gutachten ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden festgestellt wird. In diesem Fall bildet der Restwert gemeinsam mit dem Wiederbeschaffungswert die Grundlage für die Berechnung Ihres Entschädigungsanspruchs.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert: Während der Wiederbeschaffungswert den Preis eines vergleichbaren, unfallfreien Fahrzeugs beschreibt, bezieht sich der Restwert ausschließlich auf den Wert des beschädigten Fahrzeugs selbst.

Wie wird der Restwert ermittelt?

Zur Ermittlung des Restwerts holt der Sachverständige üblicherweise mehrere Angebote von spezialisierten Ankäufern ein, die auf den Handel mit Unfallfahrzeugen spezialisiert sind. Dabei wird sowohl der regionale als auch, je nach Fahrzeug, der überregionale Markt berücksichtigt. Die eingeholten Angebote werden im Gutachten dokumentiert, sodass die Bewertung für Sie und die Versicherung nachvollziehbar bleibt.

Regionale Marktrecherche als Grundlage

Eine seriöse Restwertermittlung stützt sich in erster Linie auf den regionalen Markt, da ein Verkauf des beschädigten Fahrzeugs an einen weit entfernten Käufer in der Praxis oft mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Aus diesem Grund gilt der aus regionalen Angeboten ermittelte Restwert als Ausgangspunkt für die Bewertung.

Restwertbörsen der Versicherung

Versicherungen legen bei der Regulierung mitunter eigene, häufig deutlich höhere Angebote aus bundesweiten Online-Restwertbörsen vor. Solche Angebote sind unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen, ersetzen aber nicht automatisch die im Gutachten ermittelten, regional erzielbaren Werte, insbesondere wenn ein Verkauf zu diesen Konditionen für Sie unzumutbar wäre.

Restwert und Ihre Entscheidungsmöglichkeiten

  • Verkauf an einen der im Gutachten dokumentierten Ankäufer
  • Behalten des Fahrzeugs und Abzug des Restwerts von der Entschädigung
  • Reparatur trotz Totalschadens auf eigene Kosten, sofern technisch möglich
  • Verkauf über einen selbst gefundenen Käufer zu einem höheren Preis

Entscheiden Sie sich, das Fahrzeug zu behalten, wird der ermittelte Restwert von Ihrer Entschädigung abgezogen, da Sie weiterhin über einen wirtschaftlichen Gegenwert in Form des Fahrzeugs verfügen. Verkaufen Sie das Fahrzeug hingegen, erhalten Sie in der Regel den Verkaufserlös zusätzlich zur Differenzentschädigung zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Worauf Sie beim Verkauf achten sollten

Verkaufen Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug erst, nachdem das Gutachten erstellt und die Restwertangebote dokumentiert wurden. Ein vorschneller Verkauf ohne Gutachten erschwert später den Nachweis des tatsächlichen Zustands sowie der erzielbaren Angebote. Prüfen Sie außerdem, ob der Käufer eine ordnungsgemäße Ummeldung beziehungsweise Abmeldung des Fahrzeugs vornimmt, um spätere Haftungsfragen zu vermeiden.

Unser Beitrag zu einem fairen Restwert

Als unabhängiges Sachverständigenbüro sind wir bei der Restwertermittlung ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet. Wir recherchieren mehrere marktgerechte Angebote, dokumentieren diese nachvollziehbar und stehen Ihnen bei Rückfragen der Versicherung mit einer fachlichen Einschätzung zur Seite.

Häufige Fragen

+Was ist der Restwert eines Unfallfahrzeugs?

Der Restwert ist der Betrag, den ein beschädigtes Fahrzeug im aktuellen, unreparierten Zustand noch auf dem Markt erzielen kann, etwa beim Verkauf an einen spezialisierten Ankäufer.

+Wie wird der Restwert ermittelt?

Der Restwert wird üblicherweise über eine Marktrecherche mit mehreren Kaufangeboten regionaler und überregionaler Anbieter ermittelt und im Gutachten nachvollziehbar dokumentiert.

+Muss ich das höchste Restwertangebot annehmen?

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, das höchste eingeholte Angebot anzunehmen, insbesondere wenn Sie das Fahrzeug behalten möchten. Bei einem Verkauf sollte der erzielte Preis aber nachvollziehbar sein.

+Was passiert, wenn die Versicherung ein höheres Restwertangebot vorlegt?

Versicherungen legen mitunter eigene, oft aus Online-Restwertbörsen stammende Angebote vor. Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen, ersetzen aber nicht automatisch die im regionalen Gutachten ermittelten Werte.

+Beeinflusst der Restwert meine Entschädigung?

Ja, bei einem Totalschaden wird der Restwert von Ihrem Wiederbeschaffungswert abgezogen, sofern Sie das Fahrzeug behalten oder verkaufen. Die Differenz stellt in der Regel die Grundlage Ihrer Entschädigung dar.

Warum Hammer-Gutachten?

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