Ratgeber

Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

Ein gut vorbereiteter Termin spart Zeit und sorgt dafür, dass das Gutachten von Anfang an vollständig und belastbar ist. Diese Unterlagen sollten Sie griffbereit haben.

Fahrzeugbezogene Unterlagen

Grundlage jeder Begutachtung sind die Fahrzeugdaten. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich Fahrzeugschein, sowie idealerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II, sofern sie zur Hand ist. Diese Dokumente enthalten Angaben zu Erstzulassung, Motorisierung, technischen Daten und Fahrzeugidentifikationsnummer, die für die Wertermittlung unverzichtbar sind.

Serviceheft und Reparaturhistorie

Wer ein Serviceheft, Rechnungen über Inspektionen oder frühere Reparaturen vorlegen kann, verschafft dem Gutachten zusätzliche Substanz. Insbesondere bei der Abgrenzung von Vorschäden zu einem aktuellen Unfallschaden sind solche Nachweise wertvoll, weil sie belegen, wann und in welchem Umfang bereits Arbeiten am Fahrzeug durchgeführt wurden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, falls verfügbar
  • Serviceheft und Wartungsnachweise
  • Rechnungen über frühere Reparaturen oder Umbauten
  • Nachweise über Sonderausstattung

Unterlagen zum Schadenereignis

Bei einem Unfallschaden sind Angaben zum Unfallhergang wichtig: Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls, eine kurze Schilderung des Ablaufs sowie, falls vorhanden, das polizeiliche Aktenzeichen. Auch die Kontaktdaten des Unfallgegners und dessen Versicherung sollten bereitliegen, damit das Gutachten korrekt zugeordnet und an die richtige Stelle übermittelt werden kann.

Fotos vom Unfallort

Wenn Sie direkt am Unfallort Fotos gemacht haben, etwa von der Endstellung der Fahrzeuge, den Kennzeichen oder der Unfallstelle insgesamt, sind diese eine wertvolle Ergänzung zur eigenen Dokumentation. Sie helfen, den Hergang nachvollziehbar zu machen, falls es später zu Unstimmigkeiten mit dem Unfallgegner kommt.

Unterlagen bei Wertgutachten und Kaufberatung

Für eine Wertermittlung ohne Unfallbezug, etwa bei Verkauf, Nachlass oder Zugewinnausgleich, sind zusätzliche Nachweise über Sonderausstattung, technische Umbauten oder Wartungsintervalle hilfreich, um den Marktwert präzise zu bestimmen. Bei einer Kaufberatung vor dem Erwerb eines Gebrauchtwagens sollten Sie nach Möglichkeit das Fahrzeugexposé oder die Verkaufsanzeige sowie, sofern verfügbar, den Serviceheftnachweis vom Verkäufer bereitstellen lassen.

Vollmacht bei Begutachtung im Auftrag Dritter

Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst vorgestellt, etwa durch eine Werkstatt oder einen Bevollmächtigten, ist eine formlose Vollmacht sinnvoll. Sie stellt sicher, dass das Gutachten korrekt adressiert und an die zuständige Person übergeben werden kann.

Häufige Fragen

+Was mache ich, wenn mir eine Unterlage fehlt?

Fehlende Unterlagen sind meist kein Ausschlussgrund. Wir klären im Gespräch, welche Angaben unbedingt nötig sind und welche später nachgereicht werden können.

+Brauche ich das polizeiliche Aktenzeichen unbedingt?

Nicht zwingend, aber es erleichtert die Zuordnung und spätere Kommunikation mit der Versicherung erheblich. Ohne Aktenzeichen ist eine Begutachtung dennoch möglich.

+Muss ich alte Reparaturrechnungen mitbringen?

Wenn vorhanden, sind sie hilfreich, um Vorschäden korrekt einzuordnen und von aktuellen Schäden abzugrenzen. Fehlen sie, dokumentieren wir den Ist-Zustand vor Ort.

+Was ist, wenn der Unfallgegner nicht bekannt ist?

Auch bei einem Unfallflucht-Fall kann eine Begutachtung sinnvoll sein, um den Schaden zu dokumentieren. Für die Regulierung sind dann jedoch zusätzliche Schritte über die eigene Kaskoversicherung nötig.

+Benötige ich digitale oder gedruckte Unterlagen?

Beides ist möglich. Für den Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung reicht ein Foto in der Regel nicht als vollständiger Ersatz, das Original sollte griffbereit sein.

+Was, wenn das Fahrzeug bereits verschrottet oder verkauft wurde?

In diesem Fall wird die Begutachtung erheblich erschwert oder unmöglich. Sprechen Sie uns daher am besten vor einer Entsorgung oder einem Verkauf an.

Warum Hammer-Gutachten?

  • Unabhängiger Kfz-Sachverständiger

    Keine Rahmenverträge mit Versicherern – wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag.

  • Kurzfristige Termine

    Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, auch abends und am Wochenende.

  • Vor-Ort-Service

    Wir kommen zu Ihnen: nach Hause, zur Werkstatt, zum Autohaus oder zum Unfallort.

  • Professionelle Schadenbewertung

    Herstellerbezogene Kalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert.

  • Schnelle Gutachtenerstellung

    Das fertige Gutachten liegt meist ein bis zwei Werktage nach der Besichtigung vor.

  • Persönliche Betreuung

    Ein fester Ansprechpartner – vom ersten Anruf bis zur Regulierung durch die Versicherung.

  • Einsatz im Raum Hamm und Umgebung

    Hamm, Werne, Ahlen, Bergkamen, Bönen, Kamen, Unna und Dortmund.

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